Satzung

Satzung

Mitgliedsbeiträge

Folgende Mitgliedsbeiträge werden im Driftsether Sportverein pro Jahr erhoben:

  • Erwachsene : 36 € (aktive Fussballer 14 € Spartenzuschlag)
  • Kinder / Jugendliche : 27 € (aktive JFV Staleke-Fussballer 9€ Spartenzuschlag)
  • Kinder unter 6 Jahre : 15 €
  • Familienbeitrag : 80 €

 

Satzung des Driftsether-SV

 

  • 1 – Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Driftsether Sportverein von 1982“ (Driftsether SV) und hat seinen Sitz in Driftsethe; Kreis Cuxhaven

 

  • 2 – Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht inbesondere durch die Einrichtung von Sportanlagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, einschließlich sportlicher Jugendpflege. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Nitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

  • 3 – Verbandzugehörigkeit

Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen mit seinen Gliederungen sowie des Kreissportbundes Cuxhaven. Er regelt im Einklang mit deren Satzungen seine eigenen Angelegenheiten selbstständig.

 

  • 4 – Geschäftsjahr und Beitrag

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Beiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Janur des Geschäftsjahres zu entrichten.

 

  • 5 – Mitgliedschaft – Gliederung des Vereins

Der Verein hat
a) aktive Mitglieder über 18 Jahre
b) jugendliche Mitglieder unter 18 Jahre
c) passive Mitglieder
d) Ehrenmitglieder

 

  • 6 – Erwerb der Mitgliedschaft

1) Mitglied des Vereins kannn jede natürliche Person werden.Die Mitgliedschaftwird durch die Beitrittserklärung und deren Annahme erworben. Die schriftliche Beitrittserklärung ist an den Vorstand des Vereins zu entrichten, bei Kindern und Jugendlichen bedarf sie der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
2) Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Bei Ablehnung kann die Entscheidung der Mitgliederversammlung gefordert werden. Beschließt der Vorstand die Aufnahme, so hat das Mitglied eine Aufnahmegebür zu zahlen, deren Höhe die Hauptversammlung beschließt. Die Ablehnung eines Aufnahmegesuches ist schriftlich vom Vorstand mitzuteilen.

 

  • 7 – Erlöschen der Mitgliedsschaft

Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch freiwilligen Austritt, der nur durch eine schriftliche Erklärung zum Schluß des Kalenderjahres erfolgen kann. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
b) durch Ausschluß aus dem Verein, der von dem Vorstand ausgesprochen wird.
c) durch Tod eines Mitgliedes

 

  • 8 – Ehrenmitglieder

Personen, die sich besonders um die Förderung des Sports innerhalb des Vereins verdient gemacht haben, können auf Antrag des Vorstandes durch Beschluß der Jahreshauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

  • 9 – Rechte der Mitglieder

Die Vereinsmitglieder sind besonders berechtigt,
a) durch Ausübung des Stimmrechts an den Beratungen und Beschlußfassungen der Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Zur Ausübungdes Stimmrechts sind nur Mitglieder über 18 Jahre berechtigt.
b) die Einrichtungen des Vereins nach Maß der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen.
c) an den Verantstaltungen des Vereins teilzunehmen, sowie den Sport in allen Abteilungen aktiv auszuüben.
d) vom Verein bei einem Sportunfall einen Versicherungsschutz im Rahmen der Sportversicherungsverträge des Landessportbundes Niedersachsen zu erlangen.

 

  • 10 – Pflichen der Mitglieder

Die Mitglieder sind insbesondere verpflichtet,
a) die Satzungen des Vereins, des Landessportbundes Niedersachsen e.V., der dem letzteren angeschlossenen Fachverbänden, soweit er deren Sportart ausübt, sowie auch die Beschlüsse der genannten Organisationen zu befolgen.
b) nicht gegen die Interssen des Vereins zu handeln.
c) die durch den Beschluß der Jahreshauptversammlung festgelegten Beiträge termingerecht zu entrichten.
d) an allen sportlichen Veranstaltungen seiner Sportart nach Kräften mitzuarbeiten.

 

  • 11 – Organisation des Vereins

Organe des Vereins sind
a) die Jahreshauptversammlung
b) die Mitgliederversammlung
c) der Vorstand

 

  • 12 – Mitgliederversammlung

1) Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen, wenn ein dinglicher Grund im Vereinsinteresse vorliegt, oder wenn die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder es beantragt.
2) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende des Vereins.
3) Anträge zu einer von der Hälfte der Stimmberechtigten geforderten Mitgliederversammlung sind 14 Tage vorher beim Vorstand schriftlich einzureichen.
4) Die Jahreshauptversammlung soll im 1.Quartal des Jahres durchgeführt werden. Sie ist vom 1.Vorsitzenden, im Falle einer Verhinderung vom 2.Vorsitzenden einzuberufen. Den Vorsitz führt der 1.Vorsitzende bzw. sein Vertreter.
5) Die Ankündigung der Jahreshauptversammlung soll spätestens 7 Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen.

 

  • 13 – Aufgaben der Hauptversammlung

Seiner Beschlussfassung unterliegt
a) Wahl der Vorstandsmitglieder
b) Wahl eventueller Fachausschüsse
c) Wahl von mindestens 2 Kassenprüfern
d) Ernennung von Ehrenmitgliedern
e) Bestimmung der Grundsätze für die Beitragserhebung für das kommende Geschäftsjahr
f) Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der Geschäftsführung
g) Genehmigung des Haushalts-Voranschlages unter Beschlußfassung über die Verwendung der aufgebrachten Finanzmittel

 

  • 14 – Tagesordnung der Hauptversammlung

1) Die Tagesordnung der Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende Punkte zu umfassen:
a) Feststellung der Stimmberechtigten
b) Rechenschaftsbericht der Organmitglieder und der Kassenprüfer
c) Beschlußfassung über Entlastung
d) Bestimmung der Beitragshöhe für das kommende Geschäftsjahr
e) Neuwahlen
f) Verschiedenes

2) Anträge zur Jahreshauptversammlung müssen mindestens 1 Woche vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden.
3) Sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der in der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefaßt.
4) Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der in der Hauptversammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins erforderlich.
5) Über den Verlauf der Hauptversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem Versammlungsleiter und von dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

  • 15 – Der Vereinsvorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) dem 1.Vorsitzenden
b) dem 2.Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) dem Schriftwart
e) den Fachwärten der einzelnen Abteilungen
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Jahreshauptversammlung wie folgt gewählt:
a) der 1.Vorsitzende und der Schriftführer sowie die halbe Anzahl der im Verein tätigen Fachwarte in den geraden Kalenderjahren
b) der 2.Vorsitzende und der Kassenwart sowie die andere Hälfte der im Verein tätigen Fachwarte in den ungeraden Kalenderjahren
Die Amtszeit beträgt 2 Jahre.
Wiederwahl ist zulässig.

 

  • 16 – Aufgaben des Vorstandes

1) Der Vorstand hat die Geschäfte des Vereins nach den Vorschriften der Satzung und nach Maßgabe durch die Jahreshauptversammlung gefaßten Beschlüsse zu führen.
2) Der Vorstand ist notfalls ermächtigt, beim Ausscheiden oder sonstiger dauernder Behinderung von Mitgliedern der Vereinsorgane deren verwaistes Amt bis zur nächsten Jahreshauptversammlung durch eigene Mitglieder des Vereins zu ersetzen.
3) Bei Ausscheiden eines Vorsitzenden ist jedoch unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen, die den neuen Vorsitzenden zu wählen hat.
4) Über die Sitzungen und Beschlüsse des Vorstandes wird vom Schriftführer ein Protokoll geführt, das vom Sitzungsleiter gegenzuzeichnen ist.
5) Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als angenommen.

 

  • 17 – Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes

1) Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden vertreten. Jeder dieser beiden Vorsitzenden ist alleine vertretungsberechtigt.
2) Der 2. Vorsitzende vertritt den 1. Vorsitzenden im Innenverhältnis, im Verhinderungsfall in allen vorbezeichneten Angelegenheiten.
3) Der Kassenwart verwaltet die Vereinskassengeschäfte und sorgt für die Einziehung der Beiträge. Er ist für den Bestand und für die gesicherte Anlage des Vereinsvermögens verantwortlich. Bei der Kassenrevision sind alle Ausgaben durch Belege, die vom 1. Vorsitzenden anerkannt sein müssen, nachzuweisen. Über Verfahrensweisen bei Zahlungen entscheidet der Vorstand.
4) Der Schriftfüher erledigt den gesamten Geschäfts- und Schriftverkehr des Vereins und kann einfache, für den Verein unverbindliche Mitteilungen mit Zustimmung des 1. Vorsitzenden allein unterzeichnen. Er führt die Mitgliederliste und in den Versammlungen die Protokolle. Er muß auf der Jahreshauptversammlung einen schriftlichen Jahresbericht vorlegen.
5) Die Fachwarte bearbeiten sämtliche Sportangelegenheiten in ihren Abteilungen, wobei sie bei allen Übungs- und sonstigen Sportveranstaltungen für die allgemeine Aufsicht verantwortlich sind.

 

  • 18 – Kassenprüfer

Die beiden Kassenprüfer werden auf der Jahreshauptversammlung für jeweils ein Jahr gewählt! Wiederwahl ist unzulässig! Über die Kassenprüfung haben sie auf der Jahreshauptversammlung einen schriftlichen Bericht abzugeben.

 

  • 19 – Auflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer besonders, zu diesem Zweck mit einer Frist von einen Monat einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung, mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei der Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Driftsethe, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke der Sportförderung zu verwenden hat.